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ELStAM - Pflege des IT0012 für neue Mitarbeiter

jochen_mrz
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Guten Tag zusammen,

bei der Anmeldung eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber im seinem "Request" Daten an die Clearingstelle senden. Aus dem IT0012 sind das lediglich die Steuer-Identifikationsnummer und das Kennzeichen Hauptarbeitgeber bzw. Freibetrag bei Nebenarbeitgeber.

Bei Neueintritten in 2013 zu denen noch kein IT0012 existiert wäre es hilfreich, wenn die Felder "Steuerklasse" und "Kirchensteuer" bei der Anlage des IT0012 keine Mussfelder wären. Diese Daten werden ohnehin durch die Antwort der Clearingstelle geliefert und überschrieben. Einziger Vorteil wäre einen Vergleich vorher/nachher machen zu können. Aber wozu? Es zählen schließlich die Daten der Clearingstelle.

Gibt es eine Möglichkeit die beiden Felder "Steuerklasse" und "Kirchensteuer" - zumindest bei er Erstanlage - nicht pflegen zu müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Jochen März

Accepted Solutions (1)

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Sehr geehrter Herr März,

es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen bei den Kunden. Von vielen wird es als sinnvoll angesehen,

zunächst alle Abrechnungsfelder im IT 0012 einzutragen und später durch den ELSTAM-Prozess aktualisieren zu lassen. Da nicht sicher ist, wie lange der Prozess bis zur Aktualisierung der Daten dauert, ist man mit der manuellen Vorpflege auf der sicheren Seite für die nächste Abrechnung.

Freundliche Grüße

Andrea Lemke

jochen_mrz
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Sehr geehrte Frau Lemke,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Definition als Kann-Feld würde uns entgegenkommen. Kunden, die Ihre Daten manuell vorerfassen möchten, können das in Kann-Feldern weiterhin tun. Insofern sehe ich keinen Grund für Pflichtfelder.

Vorstellbar wäre auch, dass SAP den Kunden die Wahl lässt, ob generell Kann- oder Mussfelder genutzt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen März

Former Member
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Sehr geehrter Herr März,

ich denke nicht, dass es Sinn macht, diese Felder zu Kann-Feldern zu machen. Die Abrechnung bricht ab, wenn diese Felder nicht gefüllt sind, so dass es wahrscheinlich weniger Aufwand ist, den neuen Arbeitnehmer nach seinen Daten zu fragen oder die Steuerklasse 6 einzutragen, als nach Abrechnungsabbrüchen erneut Stammdaten zu pflegen.

Rechtlich gesehen dürfen Sie Ihren Arbeitnehmer fragen und dann einfach die Daten von ELSTAM korrigieren lassen.

Freundliche Grüße

Andrea Lemke

jochen_mrz
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Sehr geehrte Frau Lemke,

vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Wenn ELStAM richtig funktioniert so sollten doch die Felder alle gefüllt sein. Dafür soll das Verfahren ja gerade sorgen. Abbrüche wegen nicht gepflegter Daten sind also auszuschließen.

... aber ich verstehe natürlich Ihren Einwand.

I.d.R ist die Eingabe im IT12 ja auch kein Problem, nur zum 01. Januar ist die Zahl der Neueinstellungen sehr hoch.

Nochmal vielen Dank für Ihre Antworten!

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen März

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