Hallo,
im Hinweis 1559460 - "Arbeitgeberaufwendungen/AG-Anteile" ist auf der letzten Seite die Konstante AAGCL aus der T511K genannt. Man soll den Wert von 1.111 aus 1.212 anpassen. Leider ist die Konstante weder im Hinweis noch in der T511K dokumentiert, ich finde auch sonst nichts dazu im Support-Portal. Kann mir jemand erklären, was diese Konstante für einem Zweck hat ?
mfg
Ralf Bender
Hallo Herr Bender,
die Konstante resultiert aus einer fehlenden Klarstellung der Spitzen-
verbände, welche Werte beim AAG gemeldet werden sollen. Alles 1
bedeutet, es werden die errechneten Brutto- und SV-AG-Werte gemeldet.
Ungleich 1 heißt, es werden die der Satzung der Krankenkasse
entsprechende Umrechnungen vorgenommen und diese Werte gemeldet. Wir
wollen allerdings nicht, dass jeder Kunde hier manipuliert, sondern
wir wollen die Klarstellung der Spitzenverbände abwarten und dann über
die Konstante reagieren. Die Kunden könnten hier durch entsprechende
Forderungen gegenüber den Spitzenverbänden hilfreich sein.
Ich hoffe, das hilft etwas weiter.
Viele Grüße
Andrea Lemke
Hallo Frau Lemke,
teilweise sehen die Krankenkassen folgende Regelung bei den AG-Anteilen (Erstattungsverfahren zum Beschäftigungsverbot) vor:
... Zusätzlich werden bei Beschäftigungsverboten die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal mit 20% erstattet, höchstens jedoch die tatsächlich zu entrichtenden Beiträge.
Wie kann dies im Customizing hinterlegt werden ?
mfg
Edited by: Ralf Bender on May 3, 2011 3:19 PM
Hallo Herr Bender,
diese Einstellungen werden über die Beitragssatzdatei T5D1I/J vorgenommen. Die Erläuterungen zu den einzelnen möglichen Varianten finden Sie im SAP-Hinweis 1559460.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Viele Grüße
Andrea Lemke
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