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Jan 31, 2011 at 01:49 PM

Abbildung des reduzierten Steuersatzes innerhalb von SAPB1

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Liebe SAP B1 - Kollegen,

ich wollte einmal zu einer Thematik Meinungen einholen, wie eine bestimmte Situation in SAP B1 von anderen Experten abgebildet wird.

Im Zusammenhang mit dem DATEV - Export bin ich auf folgende Problematik gestoßen.

Ein Kunde verkauft Waren mit vollen und reduzierten Steuersatz (7%). Innerhalb der Sachkontenkopplung kann meines Wissens nur ein Erlöskonto für nationale Umsätze auf Artikelgruppen, Lager oder allgemeinen Ebene in den Sachkontenkopplungen hinterlegt werden.

Nun erfolgt die Rechnungsstellung in der Form, dass es zwei Artikelzeilen gibt, die jeweils mit dem vollen und dem reduzierten Steuersatz fakturiert werden.

SAP B1 übergibt diese Rechnung in die eigene Fibu mit einer Erlöszeile (Erlöskonto aus der jeweiligen Sachkontenkopplung) und den beiden Steuerbuchungen. Für die SAP-interne USt.-Verprobung alles schön und gut. Der Steuerabstimmungsbericht splittet dem Umsatz auf dem einen Erlöskonto gemäß Steuerkennzeichen auf.

Werden nun allerdings die Rechnungen per DATEV an ein externes System übertragen stehen wir vor einem Problem. SAP erzeugt die Buchung in der DATEV - Übergabedatei in der Form, dass es eine Erlöszeile gibt, welche aufgrund der Splitsituation den DATEV - Steuerschlüssel 40 bekommt. Des Weiteren werden die beiden Steuerbuchungen mit den Sachkonten und ohne Steuerschlüssel übergeben. Der DATEV - Schlüssel 40 hat zur Folge, dass in dem Fremdsystem alle Steuerautomatiken ausgeschaltet werden. Eine Verprobung der Umsätze ist schwer möglich.

Mein Lösungsansatz liegt nun darin, dass ich über die formatierte Suche in der Rechnungserfassung bei unterschiedlichen Steuersätzen das Erlöskontenfeld unterschiedlich füllen lasse. Sollte der Kunde den Belegassistenten nutzen, so belege ich ein Feld im Assistenten mit einer Abfrage, die die Erlöskonten gemäß den Steuerkennzeichen zuordnet.

Es wäre nun interessant zu hören, ob es auch noch andere Ansätze zur Umschiffung dieses Problems gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bartels