Hallo SAP B1 Kollegen,
ich bräuchte eine Argumentationsgrundlage für die Durchführung einer externen Abstimmung unter den Voraussetzungen a) nicht aktivierte Kontoauszugsverarbeitung und b) aktivierte Kontoauszugsverarbeitung.
Im Fall a)
Die offenen Transaktionen in externen Auszug basieren ja auf der Darstellung der Positionen, die auf den Bankkontoauszügen vorhanden sind und hier entweder manuell oder per Bankdatei eingelesen werden. Kann mir jemand sagen auf welches Format sich diese Bankdatei bezieht. Die mt940 scheint es nicht zu sein, da ein Test in dieser Richtung nicht von Erfolg gekrönt war.
Wenn man nun die eingegangen oder ausgegangenen Zahlungen auf dem Bankauszug mit den eingegebenen Buchungen in unserem Finanzwesen vergleichen möchte, finde ich es etwas verwirrend, warum auch die Ausgangsrechnungen mit aufgeführt werden.
Des Weiteren finde ich es verwirrend, dass die intern abgestimmten Buchungen bei der Darstellung der externen Abstimmung auch mit angezeigt werden. Kann man das damit argumentieren, weil mit der internen Abstimmung nur eingegebene Buchungen miteinander abgeglichen werden und nicht die manuell erfassten Positionen des Bankkontoauszuges?
Im Fall b)
Wenn ich bei der Kontoauszugsverarbeitung einen Kontoauszug in elektronischer Form (mt940) einlese, warum sollte ich diese Informationen noch einmal unter der Funktion Auszugsnachweis erfassen? Die Abstimmung erfolgt doch schon mit der Kontoauszugsverarbeitung.
Wie gesagt, für Argumentationsgrundlagen wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht hat jemand ja auch eine von SAP erstellte Funktionsbeschreibung parat, die man einmal einsehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bartels