Hallo Kollegen,
wenn Rechnungen für Anlagevermögen mit Skontoabzug bezahlt werden,
bucht SAP den Skontoabzug als Aktivierungsgutschrift zum Zugangsdatum (Aktivierungsdatum).
Das ist laut BFH-Rechtsprechung nicht richtig.
Skonti sind nach der Rechtsprechung des BFH erst dann als Anschaffungspreisminderungen zu behandeln,
wenn sie in Anspruch genommen werden. Sie sind dann also zum Zahldatum zu erfassen.
Gibt es dazu eine Lösung?
Vielen Dank für eure Vorschläge
Christian