on 06-17-2015 10:14 AM
Hallo
Wir verwenden als Entgeltnachweis eine Kopie des SAP_Payslip_DE_O PDF Formular und jeder Mitarbeiter erhält monatlich seinen Entgeltnachweis ausgedruckt.
Nach der Entgeltbescheinigungsverordnung muss dieser aber nur gedruckt werden wenn sich tatsächlich Änderungen ergeben.
Wie/Wo kann ich das umstellen das nur noch bei Änderungen der Entgeltnachweis angedruckt wird bzw. gibt es hier eine Anleitung/Hinweis?
Danke Für Eure Hilfe
Günter
Hallo Herr Demmeler,
es gibt hierzu keine direkte Lösung im "Standard".
Für Belgien hat die SAP dazu einen Hinweis veröffentlicht und auch umfangreich beschrieben, wie es geht. Wir haben das bereits im Jahre 2010 für unsere Kunden, welche die neue Technologie einsetzen, entsprechend realisiert.
Ich habe mal den belgischen Hinweis als Link eingefügt. Wenn Sie den Hinweis geöffnet haben, hängt im Hinweis ganz unten ein pdf mit der ausführlichen Beschreibung für eine Realisierung drin. Das müssen Sie entsprechend auf Ihr System adaptieren.
Hoffe, das hilft Ihnen.
Beste Grüße
Jörg Edinger
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Hallo Herr Demmeler,
bisher weiß ich davon nix. Da es diesen Hinweis für Belgien gibt, sieht man da aktuell keinen Anlass für.
Um das im Standard zu bekommen, müsste man das m. E. über eine Customer Engagement Initiative oder einen Entwicklungsantrag der DSAG einreichen. Ob dann wirklich was passiert und vor allem wann, steht dann in den Sternen.
Beste Grüße
Jörg Edinger
Hallo Herr Demmeler,
ich habe eben nochmal die Entgeltbescheinigungsverordnung im Netz nachgeschlagen. Darin heißt es:
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Entgeltbescheinigung nach § 1 in Textform für jeden Abrechnungszeitraum mit Abrechnung des Entgeltes. Die Verpflichtung entfällt, wenn sich gegenüber dem letzten Abrechnungszeitraum keine Änderungen ergeben oder sich nur der Abrechnungszeitraum selbst ändert. Enthält eine Entgeltbescheinigung gegenüber der letzten Bescheinigung inhaltliche Änderungen, ist gegebenenfalls der Hinweis aufzunehmen, für welche Entgeltabrechnungszeiträume keine Bescheinigung ausgestellt wurde, da keine Veränderungen vorlagen, sodass ein durchgehender Nachweis möglich ist. "
(Hervorhebung von mir)
Der Normalfall gemäß der Verordnung ist also nach wie vor eine Bescheinigung für jeden Monat. Das Weglassen der Bescheinigung, wenn keine Änderung vorhanden ist, ist eine Kann-Bestimmung. Somit ist die Lösung, die SAP derzeit bietet, durchaus konform mit der Entgeltbescheinigungsverordnung.
Und wenn ich daran denke, dass man "gegebenenfalls" die weggelassenen Bescheinigungen noch begründen muss, dann bleibe ich lieber dabei, jeden Monat eine Abrechnung zu erzeugen.
Viele Grüße
Alexandre Meissonnier
Hallo Herr Demmeler,
wenn sie Kosten und Umwelt schonen möchten, würde sich die Portallösung anbieten, dort könnten Sie den Entgeltnachweis im ESS zur Verfügung stellen. Oder Sie versenden den Entgeltnachweis per Mail an die Mitarbeiter.
Viele Grüsse
Jan Elsner
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