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RE-FX: Kondition (Rhythmus) Fälligkeit quartalsweise bei Sollstellungslauf

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Hello,

unsere (RE-FX) Fachabteilung hat die Anforderung gestellt, dass sie rückwirkend eine monatliche Sollstellung (Ta RERAPP) für einen ihrer Kunden machen möchte, bei der das Fälligkeitsdatum (Basisdatum) jedoch auf das Quartalsende gesetzt wird und nicht auf das monatsende, wie üblich. Das Fälligkeitsdatum in der Sollstellungsbuchung lässt sich, von FI-Seite, via Zahlungsbedingung regulieren (leider auch nur via Userexit). Jedoch bekomme ich es nicht hin, das Fälligkeitsdatum im Sollstellungslauf so einzustellen, dass es immer das Quartalsende verwendet.

Hat jemand eine Ahnung, ob es eine Einstellungsmöglichkeit in der Kondition (Rhythmus?) gibt um dieses Ziel zu erreichen?

Oder ob es eventuell ein Userxit/BAdI gibt, mit dem man das Fälligkeitsdatum (Basisdatum) beeinflussen kann?   

Vielen Dank vor ab!

Viele Grüße aus FFM

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Hallo Tobias,

wie soll das denn konkret aussehen? Die Anforderung klingt ziemlich wirr. Wenn du eine monatliche Sollstellung immer aufs Quartalsende verschiebst, dann wird das doch immer weiter nach hinten verzerrt oder meinst du das so:

Ursprüngliche Fälligkeit durch Konditionsrhythmus  /  Neue Fälligkeit

01.01.2012  /  31.03.2012

01.02.2012  /  31.03.2012

01.03.2012  /  31.03.2012

01.04.2012  /  30.06.2012

01.05.2012  /  30.06.2012

....

Also den Sinn dabei kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen 🙂

Gruß

Michael

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Hallo Michael,

vielen Dank für die schnelle Antwort.Sorry, ich wusste nicht wirklich wie ich die Problemstellung richtig beschreiben sollte, aber ja, genau so, wie in deinem Beispiel, meine ich es.

Ehrlich gesagt kann ich den Sinn dabei selber auch nicht nachvollziehen, aber man möchte es gerne so haben.

Hast du eine Idee, wie man das hinbekommen könnte?

Gruß

Tobias

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Also mit einer Kondition und einer Rhythmusklausel wird das wohl kaum gehen meiner Meinung nach. Kommt eben drauf an wie umfangreich das ist. Du sagtest es ist nur für Nachbuchungen, heißt für mich eine einmalige Sache. Da kannst du theoretisch im Finanzstrom die Fälligkeiten auch manuell umsetzen, ist aber ziemlich viel Kleinarbeit und eben nicht automatisiert.

Alternativ müsste man eben immer neue Konditionszeitscheiben oder besser Rhythmuszeitscheiben mit unterschiedlichen Fälligkeitsverschieberegeln verwenden. Das heißt aber dass du jeden Monat bspw. in der Rhythmusklausel eine neue Zeitscheibe brauchen würdest mit unterschiedlicher Verschieberegel. Ist auch nicht gerade das gelbe vom Ei.

Evtl. würde auch noch eine Ausprogrammierung im RE-FX BADI zur FI-Belegübergabe funktionieren, aber das wäre dann eben generell und nicht mehr nur auf Nachbuchungen zugeschnitten.

Gruß

Michael